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Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Arbeitgeber können das Verfahren bei der Ausländerbehörde beantragen.

Wie es funktioniert

Arbeitgeber und Ausländerbehörde schließen eine Vereinbarung. Die Behörde berät, leitet bei Bedarf die Anerkennung ein und stimmt dem Visum vorab zu, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind. Dafür ist eine Vollmacht der Fachkraft nötig.

Das beschleunigte Verfahren garantiert kein Visum.