Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in Deutschland
Das Freiwillige Soziale Jahr ist ein Freiwilligendienst in einer gemeinnützigen Einrichtung, zum Beispiel in einem Krankenhaus, einer Kita, einer Schule oder einem Pflegeheim. AZUFA hilft Ihnen, Ihre Eignung zu prüfen, Ihr Profil zu vervollständigen und Angebote anzusehen.
Eignung prüfen Angebote ansehen
Was ist das FSJ?
Im Freiwilligen Sozialen Jahr arbeiten Sie praktisch mit und lernen dabei. Sie unterstützen das Team in einer Einsatzstelle, zum Beispiel bei der Pflege, in der Kinderbetreuung oder in der Jugendarbeit.
Das FSJ ist kein Arbeitsverhältnis und keine Ausbildung. Sie erhalten ein Taschengeld. Ein anerkannter Träger begleitet Sie pädagogisch. Sie, der Träger und die Einsatzstelle regeln alles in der FSJ-Vereinbarung.
Für wen ist das FSJ?
- Sie haben die Vollzeitschulpflicht erfüllt.
- Der Dienst endet, bevor Sie 27 Jahre alt werden.
- Sie leben in einem der Länder, die AZUFA betreut. Ihre Staatsangehörigkeit allein schließt Sie nicht aus.
- Das nötige Deutschniveau legt jedes Angebot fest. Eine allgemeine Pflicht gibt es nicht, aber gute Deutschkenntnisse helfen.
- Für Minderjährige gelten zusätzliche Regeln, zum Beispiel die Zustimmung der Eltern. Der Träger klärt das mit Ihnen.
Dauer und Arbeitszeit
In der Regel dauert das FSJ 12 Monate. Möglich sind 6 bis 18 Monate, in Ausnahmefällen 24 Monate.
Der Dienst wird meist in Vollzeit geleistet. Die genaue Dienstzeit steht im Angebot und in der FSJ-Vereinbarung.
Taschengeld und weitere Leistungen
Die Höhe des Taschengeldes steht in der FSJ-Vereinbarung und in der Beschreibung des Angebots. Das Gesetz legt nur eine Obergrenze fest.
Je nach Angebot kommen Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung hinzu, oder ein Geldbetrag dafür. Die Beiträge zur Sozialversicherung zahlen Träger und Einsatzstelle.
Welche Nachweise für das Visum nötig sind, klärt die zuständige Botschaft im Einzelfall. Prüfen Sie vor der Bewerbung, ob das Angebot zu Ihrer Situation passt.
Seminartage und Urlaub
Zum FSJ gehören drei Seminare: ein Einführungsseminar, ein Zwischenseminar und ein Abschlussseminar. Jedes dauert mindestens fünf Tage. Bei 12 Monaten sind es mindestens 25 Seminartage. Die Teilnahme ist Pflicht und zählt als Dienstzeit.
Bei 12 Monaten und einer Fünf-Tage-Woche haben Volljährige mindestens 20 Urlaubstage.
FSJ, Bundesfreiwilligendienst und Ausbildung
| FSJ | Bundesfreiwilligendienst | Ausbildung | |
|---|---|---|---|
| Zweck | Orientierung und praktisches Lernen | Freiwilliger Dienst für das Gemeinwohl | Berufsabschluss |
| Alter | unter 27 Jahren | keine obere Altersgrenze | je nach Ausbildungsvertrag |
| Dauer | 6 bis 18 Monate, meist 12 | 6 bis 18 Monate, meist 12 | meist zwei bis dreieinhalb Jahre |
| Geld | Taschengeld | Taschengeld | Ausbildungsvergütung |
| Vertrag | FSJ-Vereinbarung | Vereinbarung | Ausbildungsvertrag |
| Abschluss | Bescheinigung, auf Wunsch Zeugnis | Bescheinigung, auf Wunsch Zeugnis | anerkannter Berufsabschluss |
Ihre Schritte mit AZUFA
- Eignung prüfen Sie beantworten einige Fragen. Das Ergebnis zeigt, was passt und was Sie klären sollten.
- Profil und Dokumente Sie vervollständigen Ihr Profil und laden die Dokumente hoch, die ein Angebot verlangt.
- Angebote ansehen Sie sehen Angebote mit Einsatzstelle, Träger, Ort, Aufgaben, Beginn, Dauer und Taschengeld.
- Bewerbung senden AZUFA prüft, ob Ihre Bewerbung vollständig ist, und leitet sie an die Einsatzstelle und den Träger weiter.
- Gespräch und Entscheidung Die Einsatzstelle lädt zum Gespräch ein und entscheidet. Der Träger bestätigt.
- FSJ-Vereinbarung Sie lesen die Vereinbarung und unterschreiben sie mit dem Träger und der Einsatzstelle.
- Visum und Anreise Sie bereiten Visum, Versicherung und Unterkunft vor. Die Seite Visum und Ankunft erklärt die Reihenfolge.
- Dienst und Begleitung Sie leisten den Dienst, nehmen an den Seminartagen teil und erhalten pädagogische Begleitung.
Was AZUFA tut
- Prüft Ihre Eignung nach festen Kriterien.
- Erklärt jeden Schritt und zeigt den Stand Ihrer Bewerbung.
- Prüft Profil und Dokumente auf Vollständigkeit.
- Leitet Ihre Bewerbung an Einsatzstelle und Träger weiter.
- Koordiniert Termine und erinnert an offene Aufgaben.
- Gibt Hinweise und Checklisten für Visum und Ankunft.
Was AZUFA nicht tut
- AZUFA entscheidet nicht über die Auswahl. Das tun die Einsatzstelle und der Träger.
- AZUFA schließt die FSJ-Vereinbarung nicht. Partner sind Sie und der Träger.
- AZUFA stellt kein Visum aus und kann keinen Termin bei der Botschaft zusagen.
- AZUFA garantiert weder einen Platz noch eine Vereinbarung noch eine Unterkunft noch eine Frist.
- Zahlen Sie niemals Geld an Dritte, die Ihnen einen Platz versprechen.
Was ist ein Freiwilliges Soziales Jahr?
Ein Freiwilligendienst in einer gemeinnützigen Einrichtung. Sie helfen praktisch mit und lernen dabei. Ein anerkannter Träger begleitet Sie pädagogisch.
Ist das FSJ eine Arbeitsstelle?
Nein. Das FSJ ist weder ein Arbeitsverhältnis noch eine Ausbildung. Sie erhalten ein Taschengeld.
Wer kann teilnehmen?
Wer die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat und beim Dienstende noch nicht 27 Jahre alt ist. Weitere Bedingungen stehen im jeweiligen Angebot.
Wie lange dauert das FSJ?
Meist 12 Monate. Möglich sind 6 bis 18 Monate, in Ausnahmefällen 24.
Wie hoch ist das Taschengeld?
Das legen Träger und Einsatzstelle in der FSJ-Vereinbarung fest. Das Gesetz setzt eine Obergrenze. Den Betrag finden Sie in der Beschreibung des Angebots.
Brauche ich Deutschkenntnisse?
Es gibt keine allgemeine gesetzliche Vorgabe. Das Angebot, der Träger und die Botschaft können ein Niveau verlangen. Gute Deutschkenntnisse erleichtern den Alltag.
Was unterscheidet das FSJ vom Bundesfreiwilligendienst?
Das FSJ ist für Menschen unter 27 Jahren. Der Bundesfreiwilligendienst hat keine obere Altersgrenze. Beide zahlen ein Taschengeld.
Was unterscheidet das FSJ von einer Ausbildung?
Eine Ausbildung führt zu einem Berufsabschluss und hat einen Ausbildungsvertrag mit Vergütung. Das FSJ führt zu keinem Berufsabschluss.
Kann ich nach dem FSJ eine Ausbildung beginnen?
Das FSJ ist keine Ausbildung. Für eine Ausbildung gelten eigene Regeln zu Aufenthalt und Sprache. Ob ein direkter Wechsel möglich ist oder ein neues Visum nötig wird, klärt die Ausländerbehörde. Eine Zusage gibt es nicht.
Brauche ich ein Visum?
Für die meisten afrikanischen Staaten ja, und zwar vor der Einreise. Die zuständige Botschaft nennt die Unterlagen. Mehr dazu auf der Seite Visum und Ankunft.
Wer zahlt Versicherung und Unterkunft?
Die Beiträge zur Sozialversicherung zahlen Träger und Einsatzstelle. Ob eine Unterkunft gestellt wird, steht im Angebot. Vor der Einreise verlangt die Botschaft meist einen Versicherungsnachweis.
Was sind Seminartage?
Pädagogische Seminare während des Dienstes. Bei 12 Monaten sind es mindestens 25 Tage. Sie zählen als Dienstzeit.
Kann AZUFA mir einen Platz garantieren?
Nein. Die Einsatzstelle und der Träger entscheiden. AZUFA begleitet Sie durch die Schritte.
Kann ich den Dienst vorzeitig beenden?
Die FSJ-Vereinbarung enthält Regeln für ein vorzeitiges Ende. Lesen Sie diese vor der Unterschrift.
Was erhalte ich am Ende?
Eine Bescheinigung des Trägers über den Zeitraum. Auf Wunsch ein Zeugnis über Art und Dauer des Dienstes, auf Wunsch auch über Leistung und Führung.
