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FSJ mit AZUFA: Informationen für Träger

Träger sind für das FSJ rechtlich zentral. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie Angebote von Einsatzstellen bestätigen und Freiwillige aus dem Ausland begleiten.

Als Träger melden

Voraussetzungen

  • Sie sind als Träger für das Freiwillige Soziale Jahr von der zuständigen Landesbehörde anerkannt.
  • Sie nennen uns Land, Anerkennung und eine verantwortliche Ansprechperson.
  • AZUFA gleicht die Angaben mit der amtlichen Trägerliste ab oder verlangt eine schriftliche Bestätigung.

Ihre Aufgaben im Verfahren

  • Sie bestätigen die Zusammenarbeit mit Einsatzstellen und die Angebote, die in Ihrem Namen erscheinen.
  • Sie nehmen an der Entscheidung über Bewerbungen teil.
  • Sie schließen die FSJ-Vereinbarung mit der Freiwilligen Person, gegebenenfalls gemeinsam mit der Einsatzstelle.
  • Sie organisieren die pädagogische Begleitung und die Seminartage.
  • Sie stellen am Ende die Bescheinigung aus und auf Wunsch ein Zeugnis.

Was AZUFA übernimmt und was nicht

  • AZUFA prüft Eignung, Profil und Unterlagen der Bewerbenden und leitet vollständige Bewerbungen weiter.
  • AZUFA informiert die Bewerbenden über Visum und Ankunft, ersetzt aber weder Ihre Beratung noch die Botschaft.
  • AZUFA entscheidet nicht über die Aufnahme und ist nicht Partei der FSJ-Vereinbarung.