FSJ mit AZUFA: Informationen für Träger
Träger sind für das FSJ rechtlich zentral. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie Angebote von Einsatzstellen bestätigen und Freiwillige aus dem Ausland begleiten.
Voraussetzungen
- Sie sind als Träger für das Freiwillige Soziale Jahr von der zuständigen Landesbehörde anerkannt.
- Sie nennen uns Land, Anerkennung und eine verantwortliche Ansprechperson.
- AZUFA gleicht die Angaben mit der amtlichen Trägerliste ab oder verlangt eine schriftliche Bestätigung.
Ihre Aufgaben im Verfahren
- Sie bestätigen die Zusammenarbeit mit Einsatzstellen und die Angebote, die in Ihrem Namen erscheinen.
- Sie nehmen an der Entscheidung über Bewerbungen teil.
- Sie schließen die FSJ-Vereinbarung mit der Freiwilligen Person, gegebenenfalls gemeinsam mit der Einsatzstelle.
- Sie organisieren die pädagogische Begleitung und die Seminartage.
- Sie stellen am Ende die Bescheinigung aus und auf Wunsch ein Zeugnis.
Was AZUFA übernimmt und was nicht
- AZUFA prüft Eignung, Profil und Unterlagen der Bewerbenden und leitet vollständige Bewerbungen weiter.
- AZUFA informiert die Bewerbenden über Visum und Ankunft, ersetzt aber weder Ihre Beratung noch die Botschaft.
- AZUFA entscheidet nicht über die Aufnahme und ist nicht Partei der FSJ-Vereinbarung.
