Übersetzerinnen und Übersetzer: Zeugnisse und Urkunden für Verfahren in Deutschland
Zeugnisse, Geburtsurkunden und andere Nachweise müssen für Anerkennung und Visum oft übersetzt werden. Welche Form verlangt wird, hängt vom Dokument und vom Verfahren ab.
Ihre Rolle
Sie übernehmen Übersetzungsaufträge von Bewerbern, legen Ihre Preise je Sprachenpaar selbst fest und nennen Ihre Lieferzeit. Sie können auch als Einzelperson beantragen.
Was wir erwarten
Angabe der Sprachenpaare, der Dokumentarten und Ihres Status (beeidigt, ermächtigt, anerkannt oder nicht). Der Status „beglaubigt“ wird nur angezeigt, wenn wir ihn geprüft haben.
Schritte
Antrag mit Sprachenpaaren und Dokumentarten, Prüfung, Freischaltung, Aufträge.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen brauche ich?
Keine. Sie können Nachweise freiwillig hochladen, zum Beispiel eine Zulassung, einen Registerauszug oder eine Bestellungsurkunde. Das erleichtert uns die Prüfung.
Kann meine Organisation mehrere Rollen haben?
Ja. Ein Sprachzentrum kann zugleich beraten oder übersetzen. Sie wählen alle zutreffenden Rollen.
Aus welchen Ländern kann ich mich bewerben?
Aus jedem Land der Welt. Unsere Bewerberinnen und Bewerber kommen aus Afrika; Partner können überall ansässig sein.
Bereit für eine Zusammenarbeit?
Als Übersetzer beantragenVorab eine Frage? Schreiben Sie an partners@azufa.de. Bereits Partner? Zur Partner-Anmeldung.
