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Allgemeine Verkaufsbedingungen der AZUFA-Leistungen — Bewerber

Fassung 0

VORLÄUFIGE FASSUNG — Entwurf, nicht anwaltlich geprüft. Art. 1 Gegenstand. Diese AGB regeln den Kauf kostenpflichtiger Leistungen über die Plattform AZUFA durch registrierte Bewerber („Bewerber“). Art. 2 Freischaltung. Der Bereich „Leistungen“ wird freigeschaltet, wenn (a) die Kontoprüfung beantragt wurde, (b) alle erforderlichen Unterlagen übermittelt wurden und (c) die Bearbeitungsgebühr für die Dossierprüfung bezahlt wurde. Die Prüfung garantiert weder ein Angebot noch ein Vorstellungsgespräch, einen Vertrag oder ein Visum. Art. 3 Leistung „Vorstellungsgespräch“. AZUFA organisiert die Vermittlung eines Gesprächs mit einem geprüften Arbeitgeber zu einem passenden Angebot; es wird kein Erfolg geschuldet. Pakete: 1, 2 oder 3 Gespräche; Option Vorabstimmung; Modell „selbstständig“ (2 Gespräche, Bewerber sucht selbst) oder „betreut“ durch Campus Deutschland/Österreich. Art. 4 Verdeckte Arbeitgeberdaten. Angebote werden ohne Name, Logo, genaue Adresse und Kontaktdaten des Arbeitgebers angezeigt; die Identität wird erst bei Terminierung eines Gesprächs mitgeteilt. Recherche, Ableitung oder Kontaktaufnahme auf anderem Wege ist untersagt. Art. 5 Kontingent. Ein Gespräch gilt als verbraucht, wenn es stattfindet, bei unentschuldigtem Fehlen des Bewerbers oder bei Absage weniger als [XX] Stunden vorher ohne berechtigten Grund; nicht verbraucht bei Absage/Fehlen des Arbeitgebers oder Absage durch AZUFA. Ist das Kontingent oder das Ziel erreicht, endet der Zugang zu Angeboten. Das Kontingent ist persönlich und nicht übertragbar. Art. 6 Preise. Endpreise in der Währung des Angebots je Land und Bildungsweg, festgeschrieben bei Angebot/Bestellung. Art. 7 Zahlung. Karte/Wallet (Stripe), Orange Money [ggf. weitere], Überweisung (Kamerun/Deutschland) mit Zahlungsnachweis. Zahlung gilt erst nach Bestätigung durch den Zahlungsdienstleister oder nach Kontoabgleich als eingegangen; Screenshots/SMS genügen nicht. Gefälschte Nachweise führen zur Sperrung. Art. 8 Widerruf, Stornierung, Erstattung. [Widerrufsrecht §§312g, 356 BGB — Formulierung durch Anwalt.] Vor Terminierung eines Gesprächs erstattbar [Umfang offen]; ab Terminierung nicht mehr für den betreffenden Anteil; Bearbeitungsgebühr nicht erstattbar außer bei Doppelzahlung/technischem Fehler; Drittleistungen nach deren Bedingungen. Art. 9 Umgehungsverbot. Kein Umgehen von AZUFA bei Kontakt zu vorgestellten Arbeitgebern; Weitergabe von Zugängen verboten; Meldung von Verträgen. Folgen: Verwarnung, Sperrung, Verfall nicht verbrauchter Ansprüche ohne Erstattung, Kündigung, Vorbehalt gesetzlicher Rechte; keine automatische Vertragsstrafe. Art. 10 Persönliches Konto. Art. 11 Streitigkeiten. Beschwerden: support@azufa.de; Verbraucherschlichtung [Position offen, §36 VSBG]; bei Rückbuchung Übermittlung von Nutzungs- und Zustimmungsnachweisen und ggf. Sperrung. Art. 12 Haftung. AZUFA ist nicht Partei eines Arbeits-/Ausbildungsvertrags und garantiert weder Einstellung noch Visum. Art. 13 Datenschutz. Verweis auf Datenschutzerklärung (Zwecke: Vertrag, Betrugsprävention, Buchführung; Empfänger: Arbeitgeber erst ab Terminierung, Zahlungsdienstleister; Speicherfristen; Rechte; Drittlandübermittlung Kamerun). Art. 14 Änderungen, Sprache, Recht. [Maßgebliche Sprache und Gerichtsstand: Anwalt.]