Erstmals in Afrika rekrutieren?
Was AZUFA leistet und wer entscheidet
AZUFA ist ein Mobilitäts- und Vermittlungsprojekt von KAGEDEV e.V. Es verbindet vorgeprüfte afrikanische Talente mit verantwortungsvollen Arbeitgebern in Deutschland.
- AZUFA nimmt eine akademische und berufliche Vorqualifizierung vor und bereitet die vorgesehenen Verfahren vor und begleitet sie.
- Der Arbeitgeber entscheidet über die Einstellung.
- Die zuständige Stelle entscheidet über die Anerkennung.
- Die Auslandsvertretung beziehungsweise die zuständige Behörde entscheidet über das Visum.
- AZUFA garantiert weder eine Einstellung noch eine Anerkennung noch ein Visum. AZUFA ist weder Anerkennungsbehörde noch Konsularbehörde.
Von der Vorprüfung bis zum Onboarding in 14 Schritten
- Akademische und berufliche Vorprüfung durch AZUFA
- Freigabe des Kandidatenprofils
- Interview durch den Arbeitgeber
- Fachliche Auswahl durch den Arbeitgeber
- Schriftliche Einstellungsabsicht oder Vorvertrag
- Vorbereitung des Anerkennungsdossiers durch AZUFA
- Einreichung bei der zuständigen Anerkennungsstelle
- Bearbeitung möglicher Nachforderungen
- Behördlicher Anerkennungsbescheid
- Datenschutzkonforme Bereitstellung des Ergebnisses
- Endgültiger Arbeits- oder Ausbildungsvertrag
- Visumantrag
- Organisation der Unterkunft
- Einreise und Onboarding
Ihre Fragen, unsere Antworten
1. Projekt und Einstieg
Was ist AZUFA und wer steht dahinter?
AZUFA ist ein Mobilitäts- und Vermittlungsprojekt von KAGEDEV e.V. Es verbindet vorgeprüfte afrikanische Talente mit verantwortungsvollen Arbeitgebern in Deutschland.
Getragen wird AZUFA von KAGEDEV e.V. in Deutschland; in Afrika wird das Projekt von KAGEDEV Cameroun gemeinsam mit Partnern koordiniert.
Was leistet AZUFA und wer entscheidet worüber?
- AZUFA nimmt eine akademische und berufliche Vorqualifizierung vor und bereitet die vorgesehenen Verfahren vor und begleitet sie.
- Der Arbeitgeber entscheidet über die Einstellung.
- Die zuständige Stelle entscheidet über die Anerkennung.
- Die Auslandsvertretung beziehungsweise die zuständige Behörde entscheidet über das Visum.
- AZUFA garantiert weder eine Einstellung noch eine Anerkennung noch ein Visum. AZUFA ist weder Anerkennungsbehörde noch Konsularbehörde.
Ist die Rekrutierung über AZUFA wirklich kostenfrei?
Für die Vermittlung ja: AZUFA berechnet Arbeitgebern 0 € Vermittlungsprovision, 0 € Erfolgsgebühr und 0 € Gebühr pro erfolgreicher Einstellung. Welche weiteren Kosten möglich sind, erklären wir in der Kategorie „Kosten, Vertrag und Vergütung“.
Wie nehmen wir als Arbeitgeber am Projekt teil?
- Konto eröffnen: Sie registrieren Ihre Organisation und eine verantwortliche Kontaktperson.
- Bedarf beschreiben: Sie erläutern Stelle, Ausbildung, Standort, Voraussetzungen und geplanten Beginn.
- Profile kennenlernen: Sie erhalten passende, freigegebene Profile und führen koordinierte Gespräche.
- Fairen Vertrag schließen: Die Beteiligten bearbeiten gemeinsam die im Programm vorgesehenen Schritte.
Welche Länder und Berufsprofile deckt AZUFA ab?
AZUFA arbeitet mit Talenten aus Afrika und Arbeitgebern in Deutschland. Welche Berufsprofile und welche Mobilitätswege aktuell offen sind, hängt vom jeweiligen Programm ab. Eine Übersicht der Berufe finden Sie auf der Berufsseite; für Ihren konkreten Bedarf beraten wir Sie gern.
Wie läuft der Weg von der Auswahl bis zum Arbeitsbeginn ab?
Der Weg umfasst 14 Schritte, die Sie in der Übersicht oben auf dieser Seite finden: von der Vorprüfung durch AZUFA über Interview, Vorvertrag, Anerkennung, endgültigen Vertrag und Visum bis zu Unterkunft, Einreise und Onboarding.
2. Kandidatensuche und Auswahl
Wie werden Kandidat:innen ausgewählt und geprüft?
Kandidat:innen durchlaufen vor der Vorstellung eine akademische und berufliche Vorprüfung durch AZUFA. Anschließend wird das Profil freigegeben. Das Interview und die fachliche Auswahl liegen beim Arbeitgeber.
Haben die vorgestellten Kandidat:innen das erforderliche akademische oder berufliche Niveau?
Ja, bezogen auf die projektinterne Vorprüfung. AZUFA stellt Arbeitgebern nur Kandidat:innen vor, deren dokumentierter Bildungsweg und akademisches beziehungsweise berufliches Qualifikationsniveau grundsätzlich zur angestrebten Position passen.
Je nach Programm prüft AZUFA insbesondere:
- Abschluss
- Ausbildungsdauer
- Ausbildungsinhalte
- Fach- und Stundenübersichten
- relevante Berufserfahrung
- angestrebten deutschen Referenzberuf
- Sprachstand
- Anforderungen des aktiven Mobilitätsweges
Diese projektinterne Vorprüfung ersetzt keine staatliche Anerkennung. Die verbindliche Gleichwertigkeitsprüfung und eine gegebenenfalls erforderliche Berufsausübungserlaubnis erteilt ausschließlich die zuständige deutsche Stelle.
Bekommen wir unmittelbar nach der Registrierung Kandidatenprofile?
Nein, nicht automatisch. Nach der Registrierung beschreiben Sie Ihren Bedarf (Stelle, Standort, Voraussetzungen, geplanter Beginn). Passende Profile werden Ihnen erst nach der Freigabe vorgestellt. Einen festen Zeitpunkt oder eine bestimmte Anzahl von Profilen sagt AZUFA nicht zu.
Was geschieht, wenn kein Profil passt?
Passt kein Profil, entstehen Ihnen dadurch keine Kosten. Sie können Ihren Bedarf präzisieren oder anpassen; AZUFA sagt jedoch nicht zu, dass für jede Anfrage ein passendes Profil verfügbar ist.
Wie schnell müssen wir auf ein Profil reagieren?
Nach der Freigabe eines Kandidatenprofils geben Arbeitgeber innerhalb von 21 Kalendertagen eine klare Rückmeldung. Als Rückmeldung gelten:
- Einladung zum Interview
- Absage
- konkrete Rückfrage
- rechtzeitig beantragte Verlängerung
So erhalten Kandidat:innen Planungssicherheit, unnötige Wartezeiten und Stress werden vermieden und das Programm kann verlässlich weiterlaufen. Erfolgt ohne vereinbarte Verlängerung keine Rückmeldung, kann AZUFA das Profil für andere teilnehmende Arbeitgeber wieder freigeben.
Wer führt das Interview und wer wählt aus?
Das Interview führt der Arbeitgeber; AZUFA unterstützt bei der Koordination. Die fachliche Auswahl und die Entscheidung über die Einstellung treffen ausschließlich Sie als Arbeitgeber.
3. Akademische Vorprüfung und Anerkennung
Ersetzt die Vorprüfung durch AZUFA die staatliche Anerkennung?
Nein. Die projektinterne Vorprüfung ersetzt keine staatliche Anerkennung. Die verbindliche Gleichwertigkeitsprüfung und eine gegebenenfalls erforderliche Berufsausübungserlaubnis erteilt ausschließlich die zuständige deutsche Stelle. AZUFA ist keine Anerkennungsbehörde.
Warum benötigt AZUFA nach einem erfolgreichen Interview einen Vorvertrag?
Der Vorvertrag beziehungsweise die schriftliche Einstellungsabsicht dokumentiert, dass der Arbeitgeber die kandidierende Person fachlich ausgewählt hat und ihre Einstellung nach erfolgreichem Abschluss der erforderlichen Verfahren beabsichtigt. Er schafft den notwendigen Bezug zu:
- Arbeitgeber
- Position
- Arbeits- oder Ausbildungsort
- deutschem Referenzberuf
- geplantem Beginn
- Vergütung
- wesentlichen Vertragsbedingungen
Muss der Arbeitgeber einen Vorvertrag ausstellen?
Ja, das ist verbindlich. Wählt der Arbeitgeber die kandidierende Person nach dem Interview aus, stellt er AZUFA spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach dem erfolgreichen Videogespräch die schriftliche Einstellungsabsicht beziehungsweise den Vorvertrag zur Verfügung. Ohne Vorvertrag kann AZUFA weder die Anerkennung noch die Vorabzustimmung einleiten.
Der Vorvertrag steht unter dem Vorbehalt der erforderlichen beruflichen Anerkennung, der gegebenenfalls notwendigen Zustimmung beteiligter Behörden sowie der Erteilung des für die Tätigkeit erforderlichen Visums beziehungsweise Aufenthaltstitels.
Wie lange dauert die Anerkennung?
Für die Personalplanung arbeitet AZUFA je nach Beruf, zuständiger Stelle, Bundesland und Vollständigkeit des Dossiers mit einem Planungskorridor von ungefähr 3 bis 20 Wochen. Diese Angabe ist keine Garantie. Die behördliche Bearbeitungszeit beginnt regelmäßig erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
Die Dauer hängt unter anderem ab von:
- Beruf
- Referenzqualifikation
- Bundesland
- Arbeitsort
- zuständiger Stelle
- Vollständigkeit der Unterlagen
- Übersetzungen
- Beglaubigungen
- Echtheitsprüfung
- Rückfragen
- Ausbildungsinhalten
- Berufserfahrung
- Ausgleichsmaßnahmen
Wie reduziert AZUFA vermeidbare Verzögerungen?
AZUFA legt besonderen Wert auf eine sorgfältige und schnelle Vorbereitung der Anerkennungsverfahren. Dazu gehören:
- Zuständigkeitsklärung vor Einreichung
- Bestimmung des Referenzberufs
- strukturierte Dokumentencheckliste
- Prüfung von Namen und Daten
- Prüfung der Dokumentversionen
- Erfassung der Ausbildungsinhalte
- Erfassung der Fach- und Stundenübersichten
- Berücksichtigung relevanter Berufserfahrung
- Koordination der Übersetzungen
- Vollständigkeitskontrolle
- zentrale Dokumentation von Nachforderungen
- schnelle Weiterleitung von Rückfragen
- Statusinformationen an Arbeitgeber und Kandidat:innen
AZUFA kann behördliche Bearbeitungszeiten nicht kontrollieren oder garantieren. Das Projekt kann jedoch vermeidbare Verzögerungen reduzieren, die durch unvollständige, widersprüchliche oder falsch adressierte Dossiers entstehen.
Wann wird der endgültige Vertrag erstellt?
Im regulären AZUFA-Prozess erstellt der Arbeitgeber den endgültigen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag nach Vorliegen des relevanten Anerkennungsergebnisses. So können berücksichtigt werden:
- zulässige Tätigkeit
- richtiger Berufstitel
- mögliche Auflagen
- notwendige Ausgleichsmaßnahmen
- Arbeitsort
- Vergütung
- vorgesehener Beginn
Der unterschriebene endgültige Vertrag bildet anschließend eine wesentliche Grundlage für den passenden Visumantrag.
Wer entscheidet über die Anerkennung?
Ausschließlich die zuständige deutsche Stelle. AZUFA bereitet das Dossier vor, reicht es bei der zuständigen Anerkennungsstelle ein und begleitet mögliche Nachforderungen, garantiert aber keine Anerkennung.
4. Sprache, Visum und Behörden
Welche Rolle spielt der Sprachstand?
Der Sprachstand wird bei der Vorprüfung erfasst. Welche Sprachkenntnisse konkret erforderlich sind, richtet sich nach dem jeweiligen Mobilitätsweg, der Position und den Anforderungen der beteiligten Behörden.
Wer beantragt das Visum?
Den Visumantrag stellt die kandidierende Person bei der zuständigen Auslandsvertretung. AZUFA unterstützt bei der Vorbereitung der Unterlagen; der Arbeitgeber liefert die erforderlichen Nachweise zur Stelle.
Wer entscheidet über das Visum?
Die Auslandsvertretung beziehungsweise die zuständige Behörde. AZUFA ist keine Konsularbehörde und kann ein Visum weder erteilen noch garantieren.
Kann der Vertrag vor dem Visum unterschrieben werden?
Ja, der endgültige Arbeits- oder Ausbildungsvertrag wird im regulären AZUFA-Prozess nach dem Anerkennungsergebnis und vor dem Visumantrag geschlossen. Er bildet eine wesentliche Grundlage für den Visumantrag. Zweckmäßig ist ein Vorbehalt hinsichtlich des Visums beziehungsweise Aufenthaltstitels.
Wie lange dauert das Visumverfahren?
Die Dauer hängt von der zuständigen Auslandsvertretung beziehungsweise Behörde ab. AZUFA nennt dafür keine feste Frist.
Was geschieht bei einer Visumablehnung?
Die Entscheidung der zuständigen Behörde ist maßgeblich. Ein Visum kann AZUFA nicht garantieren. Mit den Beteiligten wird geprüft, ob und welche weiteren Schritte im Einzelfall möglich sind. Beachten Sie dies bereits bei der Vertragsgestaltung durch einen entsprechenden Vorbehalt.
Was ist die Vorabzustimmung?
Die Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist die Zustimmung der Behörde, die im Visumverfahren bei bestimmten Konstellationen erforderlich sein kann. Sie ist nicht dasselbe wie das beschleunigte Fachkräfteverfahren.
Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren?
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG ist ein freiwilliges Verfahren, das der Arbeitgeber wählen kann. Es kostet derzeit 411 € und kann nach erfolgreicher Prüfung zu einer Vorabzustimmung für das Visumverfahren führen.
Garantiert das beschleunigte Fachkräfteverfahren ein Visum?
Nein. Es kann nach erfolgreicher Prüfung zu einer Vorabzustimmung führen. Ob ein Visum erteilt wird, entscheidet die zuständige Auslandsvertretung.
Welche Rolle spielt die Bundesagentur für Arbeit?
Soweit im Einzelfall erforderlich, kann die Bundesagentur für Arbeit am Verfahren beteiligt sein, etwa mit einer Zustimmung. Das ist von der Vorabzustimmung im beschleunigten Fachkräfteverfahren zu unterscheiden.
Welche Rolle spielt die Ausländerbehörde?
Die Ausländerbehörde ist im Verfahren zum Aufenthaltstitel eine zuständige Stelle. Welche Behörde im Einzelfall zuständig ist, hängt vom Arbeitsort und vom gewählten Verfahren ab.
5. Kosten, Vertrag und Vergütung
Was kostet AZUFA den Arbeitgeber?
AZUFA berechnet Arbeitgebern:
- 0 € Vermittlungsprovision
- 0 € Erfolgsgebühr
- 0 € Gebühr pro erfolgreicher Einstellung
Welche weiteren Arbeitgeberkosten sind möglich?
Im AZUFA-Projekt fällt für den Arbeitgeber keine Vermittlungs- oder Erfolgsgebühr an. Als projektbezogene behördliche Ausgabe kommt ausschließlich die Gebühr für das freiwillige beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG in Betracht, sofern der Arbeitgeber diesen Weg wählt.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren kostet derzeit 411 €. Es kann nach erfolgreicher Prüfung zu einer Vorabzustimmung für das Visumverfahren führen. Die einfache Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist davon zu unterscheiden.
Betriebliche Aufwendungen, die der Arbeitgeber unabhängig von AZUFA selbst übernimmt, sind keine AZUFA-Gebühren.
Welche Vergütung und Vertragsbedingungen sind vorzusehen?
Vergütung und wesentliche Vertragsbedingungen werden bereits im Vorvertrag bzw. in der schriftlichen Einstellungsabsicht benannt und im endgültigen Vertrag festgeschrieben. Sie müssen fair sein und den geltenden rechtlichen Vorgaben entsprechen. Eine Rechtsberatung ersetzt AZUFA nicht.
Wann wird der endgültige Vertrag geschlossen?
Im regulären Ablauf nach dem Anerkennungsergebnis und vor dem Visumantrag (siehe Kategorie „Akademische Vorprüfung und Anerkennung“).
6. Unterkunft, Ankunft und Integration
Wer organisiert die Unterkunft für die Kandidat:innen?
AZUFA findet die Unterkunft für die kandidierende Person. Die Organisation einer geeigneten Unterkunft ist ein fester Baustein des AZUFA-Programms: Verfügt der Arbeitgeber nicht über eine Unterkunft, suchen und organisieren wir eine geeignete Wohnung für die Ankunft in Deutschland. Der Arbeitgeber muss die Unterkunft nicht selbst beschaffen. Die Kosten trägt die kandidierende Person.
Der Arbeitgeber unterstützt AZUFA rechtzeitig mit:
- Einsatzort
- geplantem Beginn
- Arbeitszeiten
- zumutbarer Entfernung
- Verkehrsanbindung
- vorhandenen betrieblichen Wohnmöglichkeiten
- Kontaktpersonen vor Ort
Vor der Zusage legt AZUFA der kandidierenden Person transparent und schriftlich dar:
- Lage
- Entfernung zum Arbeits- oder Ausbildungsort
- Verkehrsanbindung
- Mietpreis
- Kaution
- Nebenkosten
- Ausstattung
- Vertragsdauer
- Kündigungsbedingungen
- Zahlungsbedingungen
Unser Ziel ist, dass die Einreise und der Arbeits- oder Ausbildungsbeginn nicht an einer fehlenden Wohnmöglichkeit scheitern.
Ist die von AZUFA organisierte Unterkunft kostenlos?
Nein. AZUFA findet und organisiert die Unterkunft, die Kosten (Miete, Kaution, Nebenkosten und gegebenenfalls Erstausstattung) trägt die kandidierende Person. Für den Arbeitgeber entstehen daraus keine Kosten. Alle Konditionen werden der kandidierenden Person vor der verbindlichen Zusage schriftlich dargelegt.
Was muss vor der Ankunft vorbereitet werden?
Gemeinsam vorbereitet werden unter anderem Unterkunft, Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz, eine Ansprechperson im Betrieb, der erste Arbeitstag und der Einarbeitungsplan. AZUFA koordiniert und erinnert an offene Punkte; die Verantwortung für den Arbeitsplatz liegt beim Arbeitgeber.
Wer empfängt die Person?
Das wird im Vorfeld abgestimmt. Empfehlenswert ist eine feste Ansprechperson im Betrieb, die die Person am Ankunftstag oder am ersten Arbeitstag begrüßt. Ob und welche weitere Unterstützung Projektpartner vor Ort leisten, klärt AZUFA im Einzelfall.
Wie werden Anmeldung und Versicherung vorbereitet?
Wohnsitzanmeldung, Versicherungen und weitere Formalitäten sind rechtzeitig vor beziehungsweise unmittelbar nach der Ankunft zu klären. AZUFA hilft bei der Orientierung und Terminplanung; welche Schritte im Einzelfall gelten, hängt von Wohnort, Vertrag und Aufenthaltstitel ab.
Wie gelingt ein gutes Onboarding?
- feste Ansprechperson und Einarbeitungsplan
- klare Aufgaben und Erwartungen in den ersten Wochen
- regelmäßige Feedbackgespräche
- Unterstützung bei Behördengängen und im Alltag
Wie bereiten wir unser Team vor?
Informieren Sie das Team vor der Ankunft über die neue Kollegin oder den neuen Kollegen, über Aufgaben und Zuständigkeiten sowie über den Umgang mit Sprachbarrieren. Offene Fragen im Team sollten vor dem Start besprochen werden.
Wie gehen wir mit Sprachbarrieren um?
Einfache, klare Sprache, schriftliche Arbeitsanweisungen und Geduld helfen. Verabreden Sie, wie bei Unklarheiten nachgefragt werden kann, und prüfen Sie, ob Sprachkurse begleitend möglich sind.
Wie vermeiden wir kulturelle Missverständnisse?
Sprechen Sie Erwartungen offen an, erklären Sie betriebliche Abläufe und Regeln und fragen Sie nach, statt zu unterstellen. Gegenseitiges Interesse und regelmäßige Gespräche beugen Missverständnissen vor.
Wie sichern wir langfristige Bindung?
Faire Arbeitsbedingungen, Entwicklungsperspektiven, Wertschätzung und eine gelungene Einbindung in Team und Umfeld sind die wichtigsten Faktoren. Integration ist eine geteilte Verantwortung von Arbeitgeber, Kandidat:in, AZUFA und Projektpartnern.
Wer ist Ansprechpartner bei Problemen?
Im Betrieb zunächst die benannte Ansprechperson. Darüber hinaus steht AZUFA für Rückfragen zur Verfügung.
Was geschieht bei Konflikten?
Sprechen Sie Konflikte früh an und suchen Sie zunächst das direkte Gespräch. Wenn das nicht ausreicht, wenden Sie sich an AZUFA, damit gemeinsam eine Lösung gesucht werden kann. Arbeitsrechtliche Fragen klären Arbeitgeber und Beschäftigte im Rahmen des geschlossenen Vertrags.
7. Arbeitgeberpflichten, Datenschutz und Risiken
Welche Verantwortung trägt unser Unternehmen?
Als Arbeitgeber sind Sie verantwortlich für:
- genaue und vollständige Informationen
- faire Arbeitsbedingungen
- die Einhaltung der Vergütungsregeln
- die Vorbereitung des Onboardings
- die Mitteilung von Änderungen der Stelle
- die Prüfung des Rechts auf Arbeit
- die Aufbewahrung der erforderlichen Unterlagen
- die Information zur Fairen Integration, soweit diese Pflicht gilt
Welche Pflichten gelten beim Aufenthaltstitel?
Arbeitgeber haben im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel bestimmte gesetzliche Pflichten, etwa zur Prüfung des Rechts auf Arbeit und zur Aufbewahrung von Unterlagen. Welche Pflichten im Einzelfall gelten, richtet sich nach dem geltenden Recht; AZUFA ersetzt keine Rechtsberatung.
Welche Informationspflicht gilt seit 2026?
Arbeitgeber sollten die aktuellen gesetzlichen Informationspflichten prüfen, unter anderem zur Fairen Integration. Ob und in welchem Umfang eine Pflicht für Ihren Fall besteht, richtet sich nach der geltenden Rechtslage. AZUFA ersetzt keine Rechtsberatung.
Wie informieren wir über Faire Integration?
Wenn die Pflicht zur Information über Faire Integration in Ihrem Fall gilt, informieren Sie die Beschäftigten rechtzeitig und nachweisbar. Bei Fragen zum Vorgehen steht AZUFA beratend zur Verfügung.
Wie schützen wir Bewerberdaten?
Personenbezogene Daten dürfen nur im erforderlichen Umfang und zweckgebunden verarbeitet werden. Geben Sie Bewerberdaten nicht ungeschützt weiter und löschen Sie sie, wenn der Zweck entfallen ist. Das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens wird datenschutzkonform bereitgestellt.
Wie verhindern wir Diskriminierung?
Wählen Sie nach fachlichen, nachvollziehbaren Kriterien aus und behandeln Sie alle Bewerbenden fair und gleich. Dokumentieren Sie Ihre Entscheidungen sachlich.
Welche Arbeitsbedingungen müssen angeboten werden?
Faire Arbeitsbedingungen und eine Vergütung, die den geltenden Vorgaben entspricht. Die Bedingungen müssen mit der angegebenen Stelle übereinstimmen.
Was geschieht bei Änderungen der Stelle?
Änderungen an Tätigkeit, Arbeitsort, Vergütung oder Beginn teilen Sie AZUFA unverzüglich mit, da sie Anerkennung und Visum betreffen können.
8. Wirkung und freiwillige Spenden
Warum bittet KAGEDEV e.V. zufriedene Arbeitgeber um eine Spende?
Die Teilnahme am AZUFA-Projekt ist nicht von einer Spende abhängig. Wenn Arbeitgeber mit der Zusammenarbeit zufrieden sind, können sie die soziale Wirkung des Projekts freiwillig unterstützen.
Nicht alle jungen Menschen in Afrika können oder möchten für eine Ausbildung nach Deutschland kommen. Viele benötigen vor Ort Zugang zu:
- moderner Ausbildung
- beruflicher Orientierung
- Sprachkenntnissen
- digitalen Kompetenzen
- fachlicher Vorbereitung
- interkulturellen Kompetenzen
Die Spende soll den Aufbau eines modernen Bildungs- und Ausbildungszentrums in Kamerun unterstützen. So wird aus einer erfolgreichen Zusammenarbeit mehr als eine einzelne Vermittlung: Arbeitgeber schaffen Perspektiven in Deutschland und zugleich vor Ort in Afrika.
Eine Spende ist freiwillig, keine Gegenleistung, keine Voraussetzung für die Teilnahme und hat keinen Einfluss auf Auswahl, Vermittlung oder Betreuung.
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