Zum Inhalt springen

Berufserfahrung als Weg

Unter bestimmten Bedingungen kann ausgeprägte berufspraktische Erfahrung ausreichen.

Was geprüft wird

Geprüft werden unter anderem die Dauer der Erfahrung in den letzten Jahren, eine im Herkunftsland staatlich anerkannte Qualifikation und die Höhe des Gehalts. Die Details legt das Aufenthaltsrecht fest und werden im Einzelfall geprüft.