Berufserfahrung als Weg
Unter bestimmten Bedingungen kann ausgeprägte berufspraktische Erfahrung ausreichen.
Was geprüft wird
Geprüft werden unter anderem die Dauer der Erfahrung in den letzten Jahren, eine im Herkunftsland staatlich anerkannte Qualifikation und die Höhe des Gehalts. Die Details legt das Aufenthaltsrecht fest und werden im Einzelfall geprüft.
