Zum Inhalt springen
So funktioniert AZUFA für Arbeitgeber

Von Ihrem Personalbedarf bis zur Ankunft.

Von der Stellenbeschreibung bis zur Ankunft begleiten wir Sie Schritt für Schritt. Sie wissen jederzeit, wer verantwortlich ist, was als Nächstes passiert und wann eine Behörde entscheidet.

  • Vorgeprüfte Kandidat:innen
  • Wir kümmern uns um die Wohnungssuche
  • Begleitung bis zur Ankunft
Der Weg im Überblick

Ausländische Fachkräfte einstellen: die 12 Schritte

  1. StartenSchritte 1–3
  2. AuswählenSchritte 4–6
  3. AbsichernSchritte 7–9
  4. AnkommenSchritte 10–12

Phase 1 · Starten

Schritte 1–3
Ihr TeilKonto anlegen, Stelle beschreiben
Unser TeilKonto und Angebot formal prüfen
Behördekeine Entscheidung in dieser Phase
1Arbeitgeberkonto erstellenKonto eingereicht

Sie registrieren Ihr Unternehmen, die verantwortliche Kontaktperson und die für die Zusammenarbeit erforderlichen Angaben.

Verantwortlich: ArbeitgeberErgebnis: Konto eingereicht

Jetzt registrieren

2Konto und Arbeitgeber prüfenKonto freigegeben oder Rückfrage

AZUFA prüft insbesondere:

  • Identität des Unternehmens und Firmenwebsite
  • berufliche E-Mail-Adresse und verantwortliche Kontaktperson
  • grundlegende Teilnahmevoraussetzungen und vorhandene Verifizierungsinformationen

Eine automatische Freigabe gibt es nicht. Die Prüfung ist eine formale Prüfung, keine Rechtsberatung.

Verantwortlich: AZUFAErgebnis: Konto freigegeben oder Rückfrage
3Stellenangebot veröffentlichenGeprüftes Stellenangebot

Sie beschreiben Position, Ausbildungsberuf oder Tätigkeit, Standort, Aufgaben, Vergütung, geplanten Beginn, Vertragsart sowie Sprach- und Qualifikationsanforderungen. AZUFA kann Angebote prüfen und bei Bedarf eine Korrektur anfordern.

Verantwortlich: Arbeitgeber + AZUFAErgebnis: Geprüftes Stellenangebot

Phase 2 · Auswählen

Rückmeldung in 21 Tagen · Vorvertrag in der Regel in 7 Tagen
Ihr TeilProfile prüfen, Gespräch führen, auswählen
Unser TeilVorgeprüfte Shortlist, Gespräche koordinieren
Behördekeine Entscheidung in dieser Phase
4Passende Kandidat:innen vorgeschlagen bekommenVorgeprüfte Shortlist

AZUFA schlägt nur Kandidat:innen vor, deren dokumentierter Bildungsweg, Qualifikationsniveau, Berufsziel und grundlegende Programmkriterien zur Position passen.

Die projektinterne Vorprüfung ersetzt keine staatliche Anerkennung.

Verantwortlich: AZUFAErgebnis: Vorgeprüfte Shortlist
5Innerhalb von 21 Tagen reagieren und Gespräch führenAuswahl, Absage oder Verlängerung

Sie prüfen die Profile und melden sich innerhalb von 21 Kalendertagen ab Profilfreigabe. Als Rückmeldung gelten:

  • Einladung zum Videogespräch
  • Absage
  • konkrete Rückfrage
  • rechtzeitig beantragte Verlängerung

Bei einer Einladung führen Sie das Vorstellungsgespräch und gegebenenfalls ein verhältnismäßiges, diskriminierungsfreies Fachverfahren durch. Die fachliche Auswahl trifft ausschließlich der Arbeitgeber.

21 Kalendertage ab ProfilfreigabeVerantwortlich: ArbeitgeberErgebnis: Auswahl, Absage oder Verlängerung
Was passiert bei ausbleibender Rückmeldung?

Wenn innerhalb von 21 Kalendertagen keine Rückmeldung eingeht und keine Verlängerung vereinbart wurde, kann AZUFA nach Einzelfallprüfung das Profil für andere teilnehmende Arbeitgeber wieder freigeben. Zusätzlich kann das Konto für neue Profilvorschläge für einen Monat pausiert werden (Teilnahme-Pause). Vorher erhalten Sie zwei Erinnerungen, eine Mitteilung zur Frist und die Möglichkeit, eine Verlängerung zu beantragen oder einen berechtigten Verhinderungsgrund zu erläutern. Bereits bestätigte Verfahren werden nicht automatisch blockiert. Die Teilnahme-Pause dient nicht der Bestrafung: Sie schützt Kandidat:innen vor unnötigem Warten und hält begrenzte Projektkapazitäten verfügbar.

6Vorvertrag bereitstellenGrundlage für das Anerkennungsdossier

Nach einem erfolgreichen Videogespräch übermitteln Sie AZUFA spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen die schriftliche Einstellungsabsicht beziehungsweise den Vorvertrag. Er enthält:

  • Arbeitgeber, Kandidat:in, Position oder Ausbildung
  • Arbeits- oder Ausbildungsort, Vergütung, geplanter Beginn, wesentliche Bedingungen
  • Vorbehalt der beruflichen Anerkennung und der Visumerteilung
Spätestens 7 Kalendertage nach dem VideogesprächVerantwortlich: Arbeitgeber

Phase 3 · Absichern

Planungswert Anerkennung: etwa 3 bis 20 Wochen
Ihr TeilEndgültigen Vertrag erstellen, Vorabzustimmung beantragen
Unser TeilAnerkennungsdossier vorbereiten und begleiten
BehördeAnerkennungsstelle und Ausländerbehörde entscheiden
7Anerkennung vorbereiten und begleitenEntscheidung der Anerkennungsstelle

AZUFA unterstützt im vereinbarten Umfang bei:

  • Bestimmung des deutschen Referenzberufs und der zuständigen Anerkennungsstelle
  • Zusammenstellung der Nachweise und Koordination der Übersetzungen
  • Prüfung auf Vollständigkeit und Konsistenz, Einreichung oder deren Vorbereitung
  • Bearbeitung von Nachforderungen und Statuskommunikation

Die Entscheidung trifft ausschließlich die zuständige Anerkennungsstelle.

Planungswert: etwa 3 bis 20 Wochen, abhängig von Beruf, Bundesland, Stelle und VollständigkeitVerantwortlich: AZUFA + zuständige Anerkennungsstelle
8Anerkennungsergebnis und endgültiger VertragUnterschriebener Vertrag

AZUFA stellt Ihnen das relevante Anerkennungsergebnis datenschutzkonform zur Verfügung. Danach erstellen Sie den endgültigen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag und berücksichtigen dabei Tätigkeit, Berufstitel, mögliche Auflagen und Ausgleichsmaßnahmen, Ort, Vergütung und Beginn.

Verantwortlich: Arbeitgeber + AZUFAErgebnis: Unterschriebener endgültiger Vertrag
9Vorabzustimmung bei der Ausländerbehörde beantragenVorabzustimmung für das Visumverfahren

Wo erforderlich, beantragen Sie nach Unterzeichnung des endgültigen Vertrags bei der zuständigen Ausländerbehörde die Vorabzustimmung und stellen die nötigen Unterlagen bereit.

  • Der Arbeitgeber stellt den Antrag.
  • AZUFA begleitet die Unterlagen.
  • Die Behörde prüft und entscheidet.
Verantwortlich: Arbeitgeber + zuständige AusländerbehördeErgebnis: Vorabzustimmung zur Weiterleitung an die kandidierende Person

Phase 4 · Ankommen

Schritte 10–12
Ihr TeilBetriebliches Onboarding vorbereiten
Unser TeilUnterkunft, Visumdossier, Ankunft begleiten
BehördeAuslandsvertretung entscheidet über das Visum
10Unterkunft parallel organisierenVorbereitete Wohnlösung

Sobald der endgültige Vertrag vorliegt, findet AZUFA als festen Programmbaustein eine geeignete Unterkunft für die kandidierende Person, falls der Arbeitgeber keine bereitstellt, in zumutbarer Nähe zu Arbeitsort, Ausbildungsbetrieb, Berufsschule oder Schulungszentrum, wenn möglich parallel zu Vorabzustimmung und Visum.

Vor der Zusage werden der kandidierenden Person schriftlich dargelegt: Lage, Entfernung, Verkehrsanbindung, Miete, Kaution, Nebenkosten, Ausstattung, Vertragsdauer, Kündigungsfrist und Zahlungsbedingungen. Die Kosten der Unterkunft trägt die kandidierende Person.

Verantwortlich: AZUFA + ArbeitgeberErgebnis: Vorbereitete Wohnlösung vor der Einreise
11Visumantrag begleitenVisumentscheidung

Die kandidierende Person stellt den Visumantrag bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. AZUFA unterstützt im vereinbarten Umfang bei Dokumentencheckliste, Dossier, Zuordnung der Vorabzustimmung, fehlenden Unterlagen und Statuskommunikation.

Die Visumentscheidung trifft ausschließlich die zuständige deutsche Auslandsvertretung.

Verantwortlich: Kandidat:in + AZUFA + AuslandsvertretungErgebnis: Visumentscheidung
12Ankunft, Einzug und erste OrientierungÜbergabe in Alltag, Unterkunft und Betrieb

Nach Erteilung des Visums informiert AZUFA Sie und stimmt Einreisedatum und Ankunftszeit ab. Nach Absprache und soweit organisatorisch möglich begleitet AZUFA die Ankunft, den Transfer zum Zielort, den Einzug in die vorbereitete Unterkunft und die erste Orientierung. Das betriebliche Onboarding übernehmen Sie.

Verantwortlich: AZUFA + ArbeitgeberErgebnis: Übergabe in Alltag, Unterkunft und Betrieb

Arbeitgeberkonto erstellen

Zeitplanung

Fristen im Überblick

Hinter jedem Profil steht ein Mensch, der seine Ausbildung, Dokumente und Zukunft plant. Behördliche Verfahren dauern mehrere Wochen oder Monate. Rückmeldungen innerhalb der genannten Zeiträume machen den Prozess für alle planbar.

Rückmeldung zum Profil21 Kalendertage
Vorvertrag nach Gesprächin der Regel 7 Tage
AnerkennungsverfahrenPlanungswert: etwa 3 bis 20 Wochen

Die Zeiträume sind Planungswerte, keine Zusagen. Behördliche Bearbeitungszeiten kann AZUFA weder kontrollieren noch garantieren.

Zuständigkeiten

Anerkennung und Visum: wer macht was?

Arbeitgeber

  • Konto und Bedarf vollständig angeben
  • Faire Stellenbedingungen bereitstellen
  • Innerhalb von 21 Tagen reagieren
  • Gespräch und Auswahl durchführen
  • Vorvertrag bereitstellen
  • Endgültigen Vertrag erstellen
  • Vorabzustimmung beantragen
  • Betriebliches Onboarding vorbereiten

AZUFA

  • Arbeitgeberkonto und Angebot prüfen
  • Kandidat:innen vorprüfen und zuordnen
  • Gespräche koordinieren
  • Anerkennungsdossier vorbereiten
  • Nachforderungen begleiten
  • Unterkunft koordinieren
  • Visumdossier begleiten
  • Ankunft, Einzug und erste Orientierung begleiten

Kandidat:in

  • Wahrheitsgemäße Angaben
  • Vollständige Dokumente
  • Teilnahme an Gesprächen
  • Mitwirkung bei der Anerkennung
  • Visumantrag stellen
  • Änderungen unverzüglich mitteilen
  • Wohnbedingungen prüfen

Behörden

  • Anerkennung
  • Vorabzustimmung
  • Arbeitsmarktzulassung, soweit erforderlich
  • Aufenthalt
  • Visum
Transparenz

Was AZUFA nicht entscheidet

AZUFA garantiert weder Einstellung noch Anerkennung oder Visum.
AZUFA ist weder Anerkennungsstelle noch Auslandsvertretung. Die Behörden entscheiden.
Die projektinterne Vorprüfung ersetzt keine staatliche Anerkennung.
Fristen und Zeiträume sind Planungswerte, keine Zusagen.
Die Kosten der Unterkunft trägt die kandidierende Person; AZUFA findet sie, falls der Arbeitgeber keine bereitstellt.
Für Arbeitgeber fällt keine Vermittlungsprovision an.
Kurze Antworten

Häufige Fragen zum Ablauf

Garantiert die Teilnahme eine erfolgreiche Einstellung?

Nein. Die Einstellung entscheidet der Arbeitgeber, Anerkennung und Visum entscheiden die zuständigen Behörden.

Warum sind 21 und 7 Tage so wichtig?

Kandidat:innen planen Ausbildung, Dokumente und Umzug. Zeitnahe Rückmeldungen vermeiden unnötiges Warten und halten den Prozess planbar.

Was geschieht bei ausbleibender Rückmeldung?

AZUFA erinnert zweimal. Ohne Rückmeldung oder vereinbarte Verlängerung kann das Profil nach Einzelfallprüfung für andere Arbeitgeber freigegeben und das Konto für einen Monat für neue Vorschläge pausiert werden.

Ist die Unterkunft kostenlos?

Nein. AZUFA findet die Unterkunft, falls der Arbeitgeber keine bereitstellt. Die Kosten (Miete, Kaution, Nebenkosten) trägt die kandidierende Person; für den Arbeitgeber entstehen keine Kosten. Alle Konditionen werden der kandidierenden Person vor der Zusage schriftlich dargelegt.

Wer beantragt Vorabzustimmung und Visum, und wer entscheidet?

Wo erforderlich beantragt der Arbeitgeber die Vorabzustimmung bei der Ausländerbehörde. Das Visum beantragt die kandidierende Person bei der Auslandsvertretung. Anerkennung, Vorabzustimmung und Visum entscheiden ausschließlich die zuständigen Behörden.

Ihr direkter Ansprechpartner im Projekt

Projektteam AZUFA

Projektmanagement AZUFA
Direkte Ansprechpartner für Arbeitgeber

Bereit für Ihre erste Rekrutierung in Afrika?

Registrieren Sie Ihr Unternehmen kostenlos. Wir prüfen Ihr Konto und melden uns mit den nächsten Schritten.