FSJ/BFD — Freiwilligendienst in Deutschland
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und der Bundesfreiwilligendienst (BFD) sind zwei eigenständige, gesetzlich geregelte Freiwilligendienste. Sie weisen Gemeinsamkeiten auf, unterscheiden sich jedoch unter anderem hinsichtlich ihrer rechtlichen Grundlage, ihrer Organisation und bestimmter Teilnahmebedingungen. Beide können bei Vereinen, sozialen oder pädagogischen Einrichtungen stattfinden. Welche Regelung gilt, hängt von der konkreten Einsatzstelle und dem angebotenen Dienst ab; AZUFA prüft jedes Angebot, bevor es Ihnen vorgestellt wird, mit den genauen Bedingungen (Dauer, Bereich, Vergütung, Unterkunft) dieses spezifischen Angebots.
Wie es funktioniert
Sie werden von einer geprüften Einsatzstelle (Verein, soziale oder pädagogische Einrichtung) für einen betreuten Freiwilligeneinsatz aufgenommen, in der Regel mit Unterkunft und Vergütung. Je nach Einsatz kann das Engagement eher kurzfristig oder formeller und langfristiger mit einem genauen vertraglichen Rahmen sein.
Wer kann sich bewerben
Die Kriterien variieren je nach Einsatzstelle und angebotenem Einsatz. AZUFA prüft die Berechtigung jedes Profils vor jeder Kontaktvermittlung; viele Einsätze stehen Anfängern offen, manche erfordern je nach Bereich spezifische Kompetenzen.
Wie AZUFA Sie begleitet
Prüfung der Einsatzstelle, administrative Vorbereitung, und Aktenbegleitung bis zu Ihrer Ankunft und während der gesamten Einsatzdauer.
Häufig gestellte Fragen
Ist das FSJ/BFD vergütet?
In der Regel ist eine Vergütung vorgesehen, deren Höhe von der Einsatzstelle abhängt — AZUFA teilt Ihnen die Details für jedes Angebot mit.
Wie lange dauert dieses Programm?
Die Dauer variiert je nach angebotenem Einsatz (von einigen Monaten bis zu einem Jahr); sie wird Ihnen vor jeder Bewerbung mitgeteilt.
Besteht beim FSJ/BFD Anspruch auf eine Unterkunft?
Das hängt von der Einsatzstelle ab; AZUFA teilt Ihnen die genauen Bedingungen vor der Bewerbung mit.
